Drohende Verkehrsstrafen bei Schneefall

Drohende Verkehrsstrafen bei Schneefall

Die D.A.S., Österreichs führender Rechtsschutzspezialist, informiert über spezielle Straßenverkehrsvorschriften bei Schneefall. Nicht sichtbare Bodenmarkierungen ohne zusätzliche Verkehrszeichen verlieren ihre Gültigkeit. Parkwächter sind prinzipiell dazu ermächtigt, den Schnee von Windschutzscheiben zu befreien, um ordnungsgemäß ausgefüllte Kurzparkscheine zu kontrollieren.

Winterliche Straßenbedingungen sind für viele Autofahrer eine Herausforderung; insbesondere wegen der Unsicherheit bezüglich geltender Regeln.
Dabei gibt es gerade bei verschneiten Straßen wesentliche Vorschriften zu beachten. Sind Bodenmarkierungen aufgrund starken Schneefalls nicht mehr sichtbar, gelten diese nicht.
„Die Ausnahme ist, wenn zusätzliche Verkehrszeichen vorhanden sind, die eine Abbildung der Bodenmarkierung darstellen“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsschutz AG.

Das kann zum Beispiel die Ankündigung von Richtungspfeilen betreffen. Jedenfalls ist bei zugeschneiten Bodenmarkierungen darauf zu achten, dass das Auto nicht unsachgemäß und verkehrsbehindernd abgestellt wird. „Falls deshalb beispielsweise eine Straßenbahn behindert wird, droht im günstigsten Fall eine Anonymverfügung. Gemeinsam mit den Abschleppkosten kann das bis zu 350 Euro kosten“, so Kaufmann.

Auch Verkehrszeichen, die komplett von Schnee verdeckt sind, sind ungültig. Autofahrer sind in diesem Fall angehalten, die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs, wie beispielsweise die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, zu beachten.
„Ausgenommen davon sind die Verkehrszeichen „Stopp“ und „Vorrang geben“, da sie durch die äußere Form des Schilds eindeutig zu erkennen sind,“ klärt Kaufmann auf. Teuer kann es auch werden, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß vom Schnee befreit wurde.
„Neben Front- und Heckscheibe müssen auch das Dach, die Scheinwerfer sowie Motorhaube und Kennzeichen abgekehrt werden. Alle diese Vorkehrungen sind Einzeldelikte und können daher auch einzeln bestraft werden. Das kann sich rasch summieren“, so Jurist Kaufmann.

Kurzparkzonen grundsätzlich aufrecht bei Schneefall

Da Kurzparkzonen durch ein Verkehrszeichen verordnet und angeschrieben sind, gelten diese auch dann, wenn die blaue Bodenmarkierung aufgrund der Schneedecke nicht mehr zu erkennen ist.

„Bei besonders starkem Schneefall können Kurzparkzonen allerdings aufgehoben werden. Die Bekanntgabe erfolgt zumeist im Radio und den Tageszeitungen“, informiert Kaufmann weiter. „Man ist bei Schneefall daher nicht von der Pflicht entbunden, einen Kurzparkschein auszufüllen.“ Unklar ist die Rechtslage, wenn die Windschutzscheibe vom Schnee bedeckt ist. In Wien gibt es z.B. die Dienstanweisung, dass die Organe der Parkraumbewachung das Auto deshalb nicht berühren dürfen, d.h. den Schnee nicht entfernen dürfen.

Andererseits kann dem Autofahrer nicht zugemutet werden, bei Schneefall regelmäßig Nachschau zu halten, ob die Windschutzscheibe frei und somit der Parkschein sichtbar ist. „Wir empfehlen daher an verschneiten Tagen – um Missverständnissen vorzubeugen – einen Parkschein mittels Handyparken zu lösen“, so Kaufmann abschließend.

Ein kostenfreies E-Book informiert über weitere rechtliche Informationen rund ums Auto: D.A.S. E-Book: Ihr Recht rund ums Auto (Stand: Oktober 2013)

Über D.A.S. Rechtsschutz AG
Die D.A.S. Rechtsschutz AG ist seit 1956 in Österreich tätig und hat sich auf die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Bereich Rechtsschutz spezialisiert. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hauseigene D.A.S. Juristen sowie ein breites Dienstleistungsangebot inklusive eines 24h-Rechtsberatungsservice an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in neun regionalen D.A.S. Niederlassungen in Wien, St. Pölten, Wiener Neustadt, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn stehen ihren Kunden mit juristischer Kompetenz zur Verfügung.  In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre Marktposition stark ausgebaut. 2012 erwirtschaftete sie ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 62,3 Mio. Euro.


Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, agiert die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea  und Kanada
. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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