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Das Pensionssystem Österreich

Jetzt ist es also so weit. Ab sofort sieht jede Österreicherin und jeder Österreicher auf einen Blick mit welcher Pensionshöhe, bei einem ordnungsgemäßen Pensionsantritt, gerechnet werden kann. Wobei, ist die Pensionshöhe tatsächlich sicher?

Handelt es sich bei dem ausgewiesenen Betrag um einen staatlich garantierten Pensionsbezug?

Der Pensionskontoauszug suggeriert uns mit dem Titel Kontoerstgutschrift einen angesparten Betrag, ähnlich wie beim Sparbuch, der uns dann bei Pensionsantritt zur Verfügung steht. In Wirklichkeit sind diese Beträge aber nirgends verfügbar. Eingezahlte Pensionsbeiträge der Beitragszahler werden nämlich nicht angespart, wie es bei einem Kapitaldeckungsverfahren der Fall wäre, sondern werden im Umlageverfahren sofort an bestehende Pensionsempfänger und Pensionsempfängerinnen ausgezahlt. Nachdem die Einzahlungen der aktuellen Beschäftigten aber dazu nicht mehr ausreichen, müssen zusätzliche Zahlungen in Milliardenhöhe vom Budget aufgewendet werden. Nachdem die demografische Entwicklung in Österreich für dieses Pensionsmodell nicht förderlich ist, birgt es somit enorme Gefahren für die zukünftige Pensionssicherheit. Diese Problematik ist aber keine neue Erkenntnis. Als ich 1994 in die Versicherungsbranche eintrat, war dieser Umstand längst bekannt und man begann die Bevölkerung mittels Aufklärungskampagnen zur privaten Pensionsvorsorge zu animieren. Auf breites Interesse stieß man dabei aber kaum. Zu oft wurde von den regierenden Politikern die Sicherheit der zukünftigen Pensionen garantiert. Heute ist man klüger und die Wahrheit über das Pensionssystem lässt sich nicht mehr länger geheim halten bzw. kann es niemand mehr einfach ignorieren. Beruhigt können sich nur diejenigen zurücklehnen, die bereits vor 7 Jahrzehnten mit einer Altersvorsorge begonnen haben. Der Zinseszins-Effekt und der Zeitfaktor spielt dabei eine enorm wichtige Rolle und wird laufend von der Bevölkerung unterschätzt. Denn beginnt man frühzeitig mit der Altersvorsorge sind die notwendigen monatlichen Sparbeträge zur Schließung der Pensionslücke eklatant niedriger, als wenn man erst kurz vor der Pensionierung damit anfängt.

Ein Beispiel:
100,- Euro werden monatlich gespart und bei einem Zinssatz von 3 % netto (entspricht
4 % Sparbuchverzinsung vor KESt) ergibt das nach

30 Jahren: 58.018,22 Euro
(Einzahlung: 36.000,- Euro)

40 Jahren: 91.951,84 Euro
(Einzahlung: 48.000,- Euro)

Eine Mehreinzahlung von nur 12.000,- Euro ergibt somit ein Plus von 33.933,62 Euro!

Sind Sie jetzt geschockt wegen der 40 Jahre? Leider wird uns auch hier eine Anpassung
des Pensionsantrittsalters auf +70 nicht erspart bleiben, sollte das Pensionssystem noch
irgendwie aufrecht gehalten werden. Ansonsten wird es für den Staat unfinanzierbar
werden. Genauso wie das Leben für die Menschen, die nicht privat vorsorgen!

Pensionskonto Neu: Alle Antworten

1.) Kann ich jetzt schon mein Pensionskonto einsehen?

Die Briefe für das Pensionskonto werden gerade versandt – ältere Jahrgänge kommen zuerst dran. Wenn Sie jetzt schon über Ihre Pension informiert werden wollen, können Sie das jetzt schon – entweder über Ihren Versicherungsberater oder direkt über die Pensionskassen. Es ist aber ein wenig kompliziert zu entschlüsseln, denn der in dem Konto stehende Betrag ist eher missverständlich. Sollte also genau erklärt und seine wahre Bedeutung aufgeschlüsselt werden.

2.) Zielsetzung des neuen Pensionskontos

Bislang wurden die Rentenansprüche der österreichischen Bevölkerung durch verschiedene, höchst komplexe Verfahren ermittelt und waren äußerst intransparent.
Durch das neue Pensionskonto sind die Höhe des aktuellen Rentenanspruches sowie die jährliche Gutschrift von nun an für jeden künftigen Rentenbezieher eindeutig nachvollziehbar und einsehbar. Hauptgrund für die Reform dürfte jedoch wachsende Belastung des Staates durch die Pensionszahlungen sein, denn derzeit müssen jedes Jahr mehr Zuzahlungen geleistet werden, um den heutigen Rentnern die Beträge gewähren zu können, die ihnen nach geltendem Recht zustehen.

3.) Wie hoch ist der Rentenanspruch tatsächlich?

Der tatsächliche Rentenanspruch aus diesem Konto ist einfach zu berechnen, allerdings ist etwas Entscheidendes dabei zu beachten: Die ausgewiesene Gesamtsumme muss durch 14 geteilt werden, um die monatliche Bruttorente zu erhalten. Diese Summe wächst jährlich durch Einzahlungen sowie einen Inflationsausgleich (zuletzt 1,78%) an.

4.) Werden wirklich nicht mehr die Einkommen stärksten Jahren berechnet?

Stimmt. Es werden jetzt sämtliche Jahre des Arbeitslebens zusammengezählt und dann daraus die Pension errechnet. Genau das bedingt aber die massive Pensionsminderung, die auf alle Österreich zurollt. Die meisten werden weniger Pension bekommen!

5.) Altersarmut in Österreich – nur ein Schockszenario?

Leider nein! So wie es derzeit aussieht, verlieren große Teile der Bevölkerung 20% – 30% – sogar bis zu 50% Ihres Pensionsanspruches, im Gegensatz zur bisherigen Berechnung der Pension. Vorsorge macht also Sinn!

6.) Für wen gilt das neue Pensionskonto?

Betroffen sind österreichische Versicherte, die ab 1955 geboren wurden. Für die früheren Jahrgänge gelten noch Sonderregelungen, die normalerweise zu einem höheren Rentenanspruch führen werden, als es das neue Pensionskonto ergäbe.

7.) Ab wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Das neue Pensionskonto gilt ab 2014, so dass im Januar 2014 die Erstgutschrift aus den vergangenen Beitragsjahren errechnet und mitgeteilt wird.

8.) Wie wurde die Pensionshöhe bislang ermittelt?

Bislang wurde die Höhe der künftigen Pension aus der Anzahl der Betragsmonate in Kombination mit dem Einkommen der „besten“ bzw. „letzten“ Jahre berechnet, wobei ursprünglich die fünf Jahre herausgegriffen wurden, in denen der Beitragszahler den höchsten Verdienst zu verzeichnen hatte.
Diese fünf Jahre wurden mit der Zeit und schrittweise bis auf 25 Jahre angehoben, sodass sich das durchschnittliche, der Berechnung zu Grunde gelegte Einkommen reduzierte.

9.) Wie wird die Erstgutschrift auf dem neuen Pensionskonto festgesetzt?

Zur Berechnung des bis 2014 erworbenen Pensionsanspruches werden die 28 Versicherungsjahre, in denen man das höchste Einkommen erwirtschaftet hat, zu Grunde gelegt. Dieser Betrag darf jedoch nicht mehr als 7,25% geringer sein, als der Betrag, der bei Anwendung des bis 2003 geltenden Systems errechnet worden wäre.

10.) Was ist bei der Erstgutschrift zu beachten?

ACHTUNG: Die Erstgutschrift wurde vorläufig berechnet, allerdings fehlten bei etwa 2,4 Millionen Versicherten relevante Zeiten. Diese sind der Sozialversicherung unter Umständen schlichtweg nicht bekannt. Um diese fehlenden Versicherungszeiten nacherfassen zu können, wurde bereits 2013 eine Fragebogenaktion gestartet, deren Rücklauf jedoch nicht sehr erfolgreich war. Sie sollten daher unbedingt Ihre persönlichen Daten überprüfen und eine gegebenenfalls notwendige Korrektur in die Wege leiten. Dies betrifft sowohl die zu erfassenden Versicherungszeiten (Kindererziehungszeiten, Krankenstände, Arbeitslosenzeiten etc.) als auch die Höhe und die Vollständigkeit der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte. Werden diese Daten nicht vollständig erfasst, so wird die Erstgutschrift auf dem Pensionskonto zu gering und damit zu Ihrem Nachteil ausfallen.

11.) Wie wird der künftig erworbene Rentenanspruch berechnet?

Zu der Erstgutschrift auf dem Pensionskonto werden sämtliche Einzahlungen, die der Versicherte im Laufe der Zeit leistet, hinzu gerechnet. Zudem erfolgt ein Inflationsausgleich, welcher zuletzt bei 1,78% gelegen hat. Die Berechnung ist damit sehr transparent und nachvollziehbar.
Für die Einzahlungen gilt derzeit eine Höchstbeitragsgrundlage von 4.230 EUR (4.935 EUR für GSVG-Versicherte), die zu einer Monatsgutschrift in Höhe von circa 75 EUR auf dem Pensionskonto führt. Das Mindesteinkommen bringt 6,75 EUR.

12.) Was ist noch neu?

Eine weitere Änderung wird es zudem im Bereich des Renteneintrittsalters geben. Dieses wird für Frauen, bei denen das Eintrittsalter bislang bei 60 Jahren lag, nun sukzessive an den Wert der Männer angepasst: 65 Jahre.

13.) Was bedeuten die Änderungen damit konkret?

Da künftig jede einzelne Einzahlung direkten Einfluss auf das Guthaben des neuen Pensionskontos hat, wird die Pensionsleistung generell um Einiges geringer ausfallen als bei der Berechnung nach dem alten System.
Zwar betroffen, aber am wenigsten belastet, sind hierbei Arbeitnehmer, die sowohl eine sehr lange Beitragszahlungszeit als auch ein relativ gleichbleibendes Gehalt aufweisen. Hier ist die Differenz zwischen den „besten“ Jahren und dem Durchschnitt aller Beitragsjahre nicht sehr hoch, so dass sich keine immens hohen Einschnitte ergeben werden. Nichtsdestotrotz haben auch diese Personen eine geringere Pensionshöhe zu erwarten, als dies vor der Reform der Fall gewesen wäre.

14.) Wer ist am stärksten betroffen?

Sehr stark betroffen sind sämtliche Beitragszahler, die während der Beitragsphase schwankendes Einkommen zu verzeichnen haben. Dies betrifft beispielsweise Jungakademiker, die mit Praktika und geringen Einstiegsgehältern in das Berufsleben starten und erst mit der Zeit und mit wachsender Berufserfahrung hohe Gehaltssprünge verzeichnen können. Auch Teilzeitphasen von Müttern nach der Babypause sind hierbei betroffen und führen zu einem sinkenden Pensionsanspruch. Ebenso starke Einbußen haben Selbständige zu erwarten, deren Einkommen je nach Konjunktur stark schwankt, so dass die einkommensschwachen Beitragsjahre die zu erwartende Pension im Gegensatz zu der früheren Berechnungsmethode deutlich drücken. Selbiges gilt auch für Künstler, deren Einkommen meist starken Unsicherheiten unterliegt. Im Gegensatz zur Berechnung nach dem alten System, welches nur die „besten“ Jahre als Grundlage ansah, schlagen sich die einkommensschwachen Beitragsjahre im neuen Pensionskonto voll auf den künftigen Pensionsanspruch durch.

15.) GmbH Geschäftsführer haben nichts zu lachen!

Nicht zu vernachlässigen sind auch die GmbH-Geschäftsführer, die sich selbst aus steuerlichen Gründen nur sehr geringe Gehaltszahlungen leisten und die weiteres Einkommen in Form von Gewinnausschüttungen aus dem Betrieb entnehmen. Auch bei diesem Personenkreis werden das niedrige Einkommen und die damit zusammenhängende niedrigere Beitragszahlung einen direkten negativen Einfluss auf den späteren Rentenanspruch haben.
Insgesamt kann der Rentenanspruch im Vergleich zum alten System um bis zu 50% geringer ausfallen!
Da das Pensionskonto künftig jede einzelne Beitragszahlung berücksichtigt, wird auch ein früheres Renteneintrittsalter erhebliche Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben. Dies macht sich insbesondere bei Frauen bemerkbar, deren Renteneintrittsalter im Zuge der Reform von 60 auf 65 Jahre erhöht wurde, was dazu führt, dass künftig für einen geringeren Pensionsanspruch länger gearbeitet werden muss.

16.) Gibt es die Frührente und die Schwerarbeitsregelung noch?

Die Frührente ist im neuen System einfach und nachvollziehbar geregelt. Möglich ist die Korridorpension ab dem 62. Lebensjahr, sofern man bis dahin mindestens 40 Versicherungsjahre angesammelt hat. Pro Jahr ist dann mit einem Abschlag in Höhe von 5,1% zu rechnen. Hinzu kommt, dass durch die verkürzte Beitragszahlungsdauer weniger eingezahlt wird, weshalb der Rentenanspruch im Vergleich zum Renteneintritt mit 65 einen Abschlag von etwa 25% zur Folge hat.
Die Schwerarbeitsregelung kann ab einem Alten von 60 Jahren beansprucht werden, wobei eine Kürzung von 1,8% pro Jahr vorgenommen wird. Erschwert wird dieser Vorgang durch die Tatsache, dass bis dahin 45 Versicherungsjahre gegeben sein müssen. Daher werden die wenigsten Versicherten diese Leistung ab dem 60. Lebensjahr beziehen können.

17.) Ist unser Pensionssystem dann saniert?

Trotz des neuen Pensionskontos wird der Staat bis auf Weiteres nach wie vor ordentlich zuschießen müssen. Um diese Lücke weiter zu verkleinern, wird derzeit bereits darüber nachgedacht, das Renteneintrittsalter noch weiter bis auf 70 Jahre zu erhöhen. Da die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung ihre Pension allerdings bereits jetzt schon vor dem regulären Eintrittsalter antritt, würde dies zu erheblichen Einsparungen für den Staat führen. In 10-15 Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen, woraufhin die Rentenzahlungen erheblich ansteigen und damit die Staatskasse weiter belasten werden. Auch darüber muss man sich Gedanken machen, sodass weitere Änderungen und Reformen nur eine Frage der Zeit sein dürften.

18.) Und was nun?

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die neue Reform im Vergleich zum alten System in nahezu allen Fällen zu mehr oder weniger gravierenden Pensionskürzungen führen wird, was wiederum die Staatskassen deutlich entlasten wird.
Daher ist es wichtig, dass die Versicherten sich selbst bewusst machen, was die Reform für sie persönlich bedeutet und welchen Auswirkungen auf ihren persönlichen Rentenanspruch sie zu rechnen haben. Die Versicherten müssen im Privatbereich Vorsorge treffen, um die größer werdenden Rentenlücken schließen zu können.


Eine der größten Pensionsreformen der Nachkriegsgeschichte geht eigentlich recht still über die Bühne. Einzig die Nachricht über die neuen Pensionskonten, die ab Jänner 2014 über das Internet abgerufen werden können, erreicht die Bevölkerung. Nein, entschuldigen Sie. Es wurde natürlich auch ein Brief an alle Versicherten geschickt, wo um die Richtigstellung von fehlenden Daten gebeten wurde. Hier sind, für meine Begriffe, noch sehr viele Rückmeldungen ausständig. Sichtlich ist auch diesen Personen nicht die Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit dieses Briefes bewußt. Geht es doch um die Höhe der zukünftigen Pensionsansprüche.

Was hat dieses Pensionskonto überhaupt für Auswirkungen?

Bis 2013 wurden zur Berechnung der Pension unter anderem die besten 15 Einkommensjahre herangezogen. Ab Jänner 2014 wird aber jedes Einkommensjahr gezählt. Dass das enorme Unterschiede macht und somit auch jedes einzelne Jahr besonders wichtig ist, versteht sich somit von selbst.

Drastische Einbußen

Das bedeutet nun auch, dass alle nach dem 1.1.1955 geborene, teilweise drastische Einbußen in der Pensionshöhe hinnehmen müssen, da sich nun fehlende Einkommensjahre (Arbeitslosigkeit, Teilzeiten, Kindererziehungszeiten, Karenz,…) überdurchschnittlich negativ auswirken. Es soll so schon mal zu Fällen mit 30 Prozent niedrigerer Pensionshöhe kommen. Es wird kein Einzelfall bleiben.

Der Vorteil

Eines hat sich aber gebessert. Die Transparenz ist gestiegen und somit kann man nun mittels Pensionskontoauszug die zukünftige Pensionshöhe besser vorhersagen. Vorausgesetzt natürlich, die Bedingungen und zukünftigen Pensionsreformen halten sich in Grenzen.

Fazit:

Fragen Sie Ihren Pensionsexperten (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vermögensberater, Bankberater, Finanzberater, Finanzdienstleister), ob er Ihnen, beim Analysieren Ihres Pensionskontoauszugs hilft. Dann sehen Sie auch die Lücke, die zwischen jetzigen Einkommen und der zukünftigen Pensionshöhe klafft.

Weitere Informationen zum Thema Pension finden Sie unter: