Was ist das Pensionskonto Neu?

Was ist das Pensionskonto Neu?

Pensionskonto in Österreich

Auf einem Pensionskonto werden die Rentenrechtsgrundlagen – sprich die monatlichen Beiträge der Sozialabgaben – festgehalten. Nachdem erst 2003 eine Änderung in Sachen Pensionskonto stattgefunden hatte, folgt in 2014 die Nächste. Angelegt ist dieses Konto beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung. Schon seit 2005 werden darauf die Beitragsgrundlagen sämtlicher Versicherungszeiten erfasst, die der Inhaber des Kontos im Laufe seines Erwerbslebens erwirbt.

Bisheriger Verlauf

Bisher war es so, dass unterschiedliche Anrechnungszeiten auf verschiedenen Konten erfasst wurden. Das machte ein Nachforschen, sollte es zu Ungereimtheiten bei der Rentenberechnung gekommen sein, nicht gerade einfach.

Warum ein neues Pensionskonto für Österreich?

Aus oben genanntem Grund werden nun alle Rentengrundlagen in einem Konto zusammengefasst. Das macht es auch für den Anspruchseigner um einiges leichter die Summe für die monatlich zustehende Pension korrekt zu berechnen. Am 01. Jänner 2013 ging es los, bis zum 31.12.2013 waren die Fragebögen zur Nacherfassung, die „Anträge auf Ergänzung der Versicherungszeiten zur Feststellung der Kontoerstgutschrift zum 1. Jänner 2014“, auch im Internet abrufbar. Mit dem Ausfüllen jener sollte sichergestellt werden, dass alle Anrechnungszeiten erfasst werden. Doch dazu später mehr.

Für wen das neue Pensionskonto wichtig ist

Das neue Pensionskonto ist für alle eingerichtet, die ab dem 01.01.1955 geboren sind. Wurde bis zum Ende des Jahres 2004 zumindest einen Versicherungsmonat angerechnet, gibt es die Kontoerstgutschrift. Alle, die vor diesem Stichtag geboren sind, werden nach der bisherigen Vorschrift berechnet. Das Pensionskonto gilt für alle Erwerbstätigen, die Sozialabgaben entrichten.

Was an dem Pensionskonto neu ist

Auf dem neuen Pensionskonto werden sämtliche Rentenrechtsgrundlagen, die bisher erworben wurden, zusammengefasst. Das ermöglicht zum ersten Mal einen absoluten Überblick für den Antragssteller. Mit den mehrgleisigen Pensionshochrechnungen war bislang nicht unbedingt immer ersichtlich, wie sich welche Ansprüche aufaddierten. Nun werden die Rentenansprüche anhand eines einzigen Systems errechnet.

Ist das alles?

Nein. Mit Inkrafttreten der Neuerung ändert sich noch so einiges. Zum Einen ändern sich die Beitragssätze, zum Anderen gibt es auch neue Grundlagen für die Korridorpension und für die Berechnung des regulären Pensionsanspruchs.

Die neuen Beitragssätze

Mit Beginn des Jahres 2014 fallen höhere Beitragssätze für alle Erwerbstätigen an. Jene werden von bisher 15% auf 18,5% erhöht. Das heißt aber nicht, dass automatisch höhere Renten ausgezahlt werden.

Neue Regelung bei der Korridorpension

Seit dem 01. Jänner 2014 ist es nur mehr dann möglich, mit 62 Jahren in Rente zu gehen, wenn bis dahin mehr als 40 Versicherungsjahre aufgelaufen sind. Da mit einem Rentenantritt vor dem 65. Lebensjahr auch weniger Beiträge auf das neue Pensionskonto gelaufen sind, reduziert sich die Frührente erheblich. Der Abschlag für eine Frührente wurde zudem noch einmal auf 5,1% pro Jahr, dass die Rente eher in Anspruch genommen wird, angehoben. Im schlimmsten Fall erhalten Frühpensionäre nur 25% der regulären Rente. Hier lohnt sich eine Überprüfung der Ansprüche durch die Profis der Versicherungsgalerie. Einen Vorteil hat die Sache: Zum ersten Mal gibt es eine klare einheitliche Linie für die Anspruchsberechnung!

Änderungen bei der Pensionshöhe

Anders als im alten System erwirken von nun an niedrigere Beiträge automatisch auch niedrigere Pensionen. Besonders hart trifft es Selbstständige und alle anderen, die unregelmäßig in die Sozialkassen einzahlen, beziehungsweise eingezahlt haben. Die schwachen Beitragsmonate werden, mit wirksam werden des neuen Pensionsgesetzes, nicht mehr herausgerechnet, sondern fließen in der niedrigen Summe voll in die Berechnung des Rentenanspruchs ein.

Beispiel für einen Unternehmer

So erhält ein 49-jähriger Unternehmer bei einem momentanen Einkommen von 929 Euro und zu erwartenden 35,25 Versicherungsjahren bis zum Renteneintritt mit 65 statt 39.762 Euro Bruttojahresrente nach der alten Berechnung ab dann nur noch 19.404 Euro. Das ist weniger als die Hälfte! Die staatliche Nettomonatspension beläuft sich somit noch auf 1205 Euro. Das macht gerade einmal 67% des vorherigen Betrages! Mit 62 Jahren in Pension zu gehen ist für diesen Unternehmer nicht mehr möglich. Er kommt nicht auf mehr als 40 Versicherungsjahre. Die neuen Renten müssen aber für jeden Unternehmer individuell berechnet werden.

Wie das neue Pensionskonto aufgebaut ist

Für Erwerbstätige, die im Inland tätig sind, werden alle für die Pensionsversicherung wichtigen Zeiträume automatisch gemeldet. Daran hat sich nichts geändert. Sämtliche andere anrechenbare, Zeiten wie Schul- und Ausbildungszeit, Zeiten des Studiums, Präsenz- oder Zivildienst sowie Erziehungszeiten werden von anderen Stellen zusammengezogen. Dazu kommen die Krankengelder und Notstandszeiten. Bei der Umstellung auf ein Konto kann es vorkommen, dass für den Anspruchseigner maßgebliche Zeiten nicht erfasst worden sind. Eventuell fehlten die auch schon vorher … Diese müssen nachgetragen werden. Außerdem muss eine Erwerbstätigkeit im Ausland gemeldet werden, um keine Nachteile zu erleiden.

Die Nacherfassungsbögen

Im letzten Jahr wurden, um das neue Pensionskonto zu vervollständigen, Nacherfassungsbögen versandt. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten jedoch erst rund 40% der erwerbstätigen Österreicher jenen ausgefüllt zurückgeschickt. Das kann dazu führen, dass die Renten für 60% aller, die in die Sozialkassen einzahlen, zu niedrig ausfallen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Frist zur Abgabe verlängert wird. Die Einsicht in das neue Pensionkonto verschiebt sich für diejenigen, die den Fragebogen nicht bis zum 01.01.2014 eingesandt haben, dementsprechend nach hinten.

Lesen Sie dazu auch noch folgenden Beitrag Pensionskonto Neu in Österreich

Nächstes Mal werfen wir einen genauen Blick auf die Berechnung bzw. auf die Beitragsgrundlagen.

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