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Bausparvermittler arbeiten als ungebundene Vermittler und Berater von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden. Die Gewerbeberechtigung umfasst ausschließlich die Vermittlung von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden. Die Beratung bzw. Durchführung von Zwischendarlehen oder "zuteilungsreifen" Darlehen ist den gewerblichen Vermögensberatern vorbehalten und daher nicht erlaubt.

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