Zu den Aufgaben des Leasingunternehmers gehört das Abschließen von Leasingverträgen bzw. die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern - ausgenommen Waffen - unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit.
Leasing umfasst auch zusätzliche Leistungen, die im Rahmen von Kreditfinanzierungen nicht angeboten werden - wie z.B. Fuhrparkmanagement bei Kraftfahrzeugen, Baumanagement im Rahmen von Immobilienleasing u.a.m. - wobei die Leasinggesellschaften über spezielles Know-how verfügen. Leasingunternehmen bieten teilweise auch die Vermietung von Immobilien oder anderen Zusatztätigkeiten an wobei dazu je nach Gewerbegebiet zusätzliche Gewerbeberechtigungen benötigt werden (wie die Gewerbeberechtigungen Immobilienverwaltung, Baumeister, Bauträger usw.).