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Vertraglich gebundene Vermittler (VGV) arbeiten selbstständig als Erfüllungsgehilfen für eine konzessionierte Wertpapierfirma (WPF), Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU), Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen (Rechtsträger). Vertraglich gebundene Vermittler erbringen Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers. Der Vertraglich gebundene Vermittler (VGV) benötigt eine Vollmacht bzw. einen Ausweis für die Erbringung seiner Dienstleistung (der Ausweis bzw. die Vollmacht ist bei einem Kundenbesuch unaufgefordert vorzuweisen). Berechtigungsumfang/Leistung • Vermittlung und Beratung gegenüber Kunden für Personen bzw. Unternehmen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt sind. • Beschränkt auf die Finanzinstrumente: Übertragbaren Wertpapiere und Fonds nach § 1 Z 6 lit a und c. Darunter fallen Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds, usw.

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