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Wertpapiervermittler (WPV) arbeiten selbstständig als Erfüllungsgehilfen für ein/e oder bis zu drei konzessionierte Wertpapierfirmen (WPF) und/oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU). Wertpapiervermittler erbringen Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers. Die Berechtigung zum „Wertpapiervermittler“ ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist. Der Wertpapiervermittler benötigt eine Vollmacht bzw. einen Ausweis für die Erbringung seiner Dienstleistung (der Ausweis bzw. die Vollmacht ist bei einem Kundenbesuch unaufgefordert vorzuweisen).

Berechtigungsumfang/Leistung

• Vermittlung und Beratung gegenüber Kunden für Personen bzw Unternehmen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt sind. • beschränkt auf die Finanzinstrumente: Übertragbare Wertpapiere und Fonds nach § 1 Z 6 lit a und c. Darunter fallen Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds, usw. In Folge der Finanzkrise 2007 bzw. 2008 wurde das Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten abgeschafft und diese Gewerbeberechtigung geschaffen. Damit wurden die Standards erhöht und der Zugang zum Gewerbe durch die Reglementierung erschwert. Dadurch erhofft man sich wiederum, dass sich die Qualität der Beratungen erhöht und es zu weniger Kundenbeschwerden bzw. Enttäuschungen kommt.

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