bz-Wiener Bezirkszeitung und „Gut oder schlecht“ suchen die beliebtesten Finanzdienstleister in Wien.
Ob angestellter Berater bzw. Beraterin bei einer Versicherung, Bank, usw. oder selbstständiger Vermögensberater, Versicherungsmakler bzw. Versicherungsagent. Gemeinsam wollen wir der Frage nachgehen, bei wem sich die Wienerinnen und Wiener in Geld- und Versicherungsfragen gerne beraten lassen. Damit auch andere Personen von den Erfahrungen profitieren, wollen wir erfahren, ob sie damit auch zufrieden waren oder was verbessert werden könnte. Wie konnte Ihnen Ihr Berater weiterhelfen?
Erfahrungen teilen und gewinnen
Ihre Meinung ist für alle Wiener und Wienerinnen sehr wertvoll. Vor allem, wenn Details über die Beratungsleistung sowie Qualität des Services geschildert werden.
Daher belohnen und verlosen wir per Zufallsprinzip ein Wellnesswochenende (2 Nächte) für 2 Personen im wunderschönen Hotel & Spa Larimar **** Superior in Stegersbach sowie 3 Dinner für jeweils 2 Personen im Bolena.
Wie kann ich gewinnen?
Gewinnchance erhöhen:
- Sie haben mehrere Berater? Gerne, jede Bewertung zählt.
- Teilen Sie das Gewinnspiel auf Ihren sozialen Netzwerken und klicken Sie auf „Gefällt mir“. Jede Interaktion verdoppelt die Chance gezogen zu werden. Verwenden Sie den Hashtag #gutoderschlecht
- Erfahrungsberichte, die mindestens drei Sätze lang sind, werden ebenfalls als Interaktion gewertet und erhöhen somit ebenfalls die Gewinnausicht.
Die Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen kann jede Kundin oder Kunde bzw. Ex-Kunde und Ex-Kundin, mit der Abgabe einer Bewertung über die bestehende oder ehemalige Kundenbeziehung. Das Hinterlassen einer gültigen E-Mail Adresse und die Einhaltung der Bewertungsregeln sind Voraussetzung. Die Gewinner werden am Ende des Gewinnspiels (30. November 2015 um 24:00 Uhr) per Zufallsprinzip ermittelt und von uns per Email verständigt. Falls nicht innerhalb von 14 Tagen auf dieses Email geantwortet bzw. reagiert wird, verfällt der Gewinnanspruch und es wird erneut ein Gewinner ermittelt. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Image by LifetimeStock.com
Kommentare 0