Zahlen, Daten, Fakten zum Pensionskonto

Zahlen, Daten, Fakten zum Pensionskonto

Was bedeutet die Zahl auf meinem Pensionskonto?

Die Beitragsgrundlagen

Jeder Versicherungszeit wird eine Beitragsgrundlage zugeordnet und am Pensionskonto für die Pensionsermittlung gespeichert. Es folgen die wichtigsten Daten hierzu.
– Versicherungszeiten wegen Erwerbstätigkeit:
Beitragsgrundlage – Einkommen, von dem Beiträge gezahlt werden
– Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten:
EUR 1.032,84
– Kindererziehung:
EUR 1.649,84
– Präsenz-, Zivil-, Auslands- und Ausbildungsdienst:
EUR 1.649,84
– Krankengeld:
Bemessungsgrundlage fürs Krankengeld
– Rehabilitationsgeld:
Bemessungsgrundlage fürs Krankengeld
– Wochengeld:
Leistungshöhe
– Übergangsgeld:
Leistungshöhe
– Arbeitslosigkeit:
70 % des Einkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird
– Notstandshilfe:
92 % des Arbeitslosengeldbezuges
– Pflegekarenzgeld:
EUR 1.649,84
– Pflegeteilzeit:
Pflegekarenzgeld
– Umschulungsgeld:
EUR 2.004,90

Inhalt des neuen Pensionskontos

Zu all dem ist im neuen Beitragskonto die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung aufgeführt. Es folgt die im jeweiligen Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift), die Kontoerstgutschrift (nur für Personen, die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben), die Gesamtgutschrift.

Worauf bei der Umstellung zu achten ist

Es sollte kleinlichst darauf geachtet werden, dass alle Anrechnungszeiten korrekt erfasst werden, um in späteren Jahren keine Nachteile bei der Rentenauszahlung zu haben. Deshalb sollte kontrolliert werden:
– ob sämtliche Erwerbseinkünfte richtig erfasst sind
– ob alle Beitragsgrundlagen in der korrekten Höhe auftauchen – Beitragsgrundlagen sind sämtliche sozialversicherungspflichtigen Einkünfte
– ob die Kindererziehungszeiten auf dem neuen Pensionskonto auftauchen
– ob der Präsenz- oder Zivildienst erfasst wurde
– ob Krankenzeiten vollends eingeflossen sind
– ebenso die Zeiten der Arbeitslosigkeit
– und ob eventuelle freiwillige Versicherungszeiten im Konto auftauchen

Pensionsansprüche im Ausland

Sollten Pensionsansprüche im Ausland erworben worden sein, tauchen jene zwar nicht auf dem neuen Pensionskonto auf, sollten aber auf jeden Fall gemeldet werden. Nicht, dass diese Zeit als Lücke bei den Beiträgen gewertet wird! Fällt das Fehlen eines Zeitraums bei den oben genannten Ereignissen auf, sollte dies tunlichst rasch nachgemeldet werden. Fachleute geben an, dass bei einer Vielzahl von Frauen die Erziehungszeiten auf den Pensionkontoauszügen völlig fehlen!

Was die Nacherfassung so wichtig macht

Es gilt zu beachten, dass ab sofort niedrige Beiträge eben auch niedrige Pensionen bedeuten. Die Anrechnungszeiten für Schulzeit, etc. sorgen dafür, dass es nicht zum Rentenantritt zu einem bösen Erwachen kommt. Fehlen diese Zeiten beim Pensionskontoguthaben, werden sie als Fehlzeit gerechnet und fallen mit null Euro für jeden Monat in die Berechnung. Schneller, als es einem lieb sein kann, rutscht dann die Pension unter ein Existenzminimum. Selbst wenn im Pensionskontoauszug alles korrekt ist, sollte jener unterschrieben an die Versicherungsanstalt zurückgesandt werden. Nur auf diesem Weg kann eine fehlerlose Kontoerstgutschrift errechnet werden.

Wie die Teil- und Gesamtgutschrift errechnet wird

Die innerhalb eines Kalenderjahres erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. Von der Summe werden 1,78% dem Pensionskonto gutgeschrieben. Bei den 1,78% handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Kontoprozentsatz. Somit wäre die Teilgutschrift berechnet. Übersteigt die Beitragsgrundlagensumme des Jahres die Jahreshöchstbeitragsgrundlage – diese liegt bei 4.400 Euro -, wird der Betrag, der die Summe überschreitet nicht angerechnet. Diese Beträge werden bei Rentenantritt zurückerstattet. Auf Antrag können diese Beiträge auch schon früher ausgezahlt werden.
Die Teilgutschriften früherer Kalenderjahre werden aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Jahres zusammengezählt. Zusammen ergibt das die Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift ist gleichbedeutend mit der jährlichen Bruttopension bei einem Renteneintritt im Alter von 65 Jahren.

Besonderheit bei der Teilgutschrift

Eltern können für die Kindererziehung ab 2005 ein „freiwilliges Pensionssplitting“ vereinbaren. Das heißt: Derjenige, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten gelten die ersten fünf Jahre) nach einer Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, welcher sich um die Kindeserziehung kümmert, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf allerdings nicht überschritten werden.
Alle weiteren Teilgutschriften – zum Beispiel aus einer Studienzeit – können jedoch nicht übertragen werden. Eine Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beantragt sein.

Der Pensionswert

Um den Pensionswert zum regulären Pensionsalter zu bekommen, wird die Gesamtgutschrift nochmals durch 14 geteilt. Der daraus resultierende Wert auf dem Pensionskonto besagt, wie hoch die Nettomonatspension ausfallen wird. Zukünftige Versicherungszeiten und Abschläge, die bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter anfallen, sind in diesem Wert nicht berücksichtigt. Daraus folgt, das die Bruttojahrespension nicht, wie man annehmen sollte, durch 12 geteilt wird, um auf die monatlich anfallende Rente zu kommen. Somit sinken die Pensionen noch einmal in der Höhe.

Kontomitteilung

Einsichtig ist das neue Pensionskonto für alle, die die Nacherfassungsbögen in der vorgegebenen Frist (31.12.2013) eingereicht haben, ab dem 14. Juni 2014. Wurde sich bis dahin nicht um eine korrekte Nachmeldung bemüht, wird eine effiziente Datenkontrolle erheblich erschwert, da der Zugang zu den Daten via Internet wegfällt.
Wurde der gesamte Versicherungsverlauf festgestellt, wird das Konto erstellt. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt automatisch. Sobald dies erfolgt ist, kann der Kontostand jederzeit eingesehen werden. Darin aufgelistet finden sich:
– die Gesamtgutschrift
– die Jahressumme der Beitragsgrundlagen
– die Teilgutschrift
– die Beitragsleistung
Entweder wird ein Schriftstück beim Pensionversicherungsträger beantragt oder im Internet nachgeschaut. Für die Variante Internet benötigt es allerdings eine Handy-Signatur – www.handy-signatur.at – oder die Bürgerkarte!

Erlöschen des Pensionskontos

Das neue Pensionskonto erlischt mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die Alterspension, die Korridorpension oder der Tod fällt.

Im nächsten Blog-Beitrag erfahren Sie, wie nun die Praxis im Umgang mit dem Pensionskonto Neu aussieht.

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