FAQ Pensionskonto Neu

FAQ Pensionskonto Neu

FAQs – Pensionskonto neu Österreich

Das neue System für das Pensionskonto soll durch Sicherheit und Transparenz glänzen. Da die Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Systems berechnet wird, hat man jederzeit einen klaren Überblick. Dieses neue Pensionskonto ist jedoch nur für Personen gedacht, die ab dem 1.1.1955 geboren sind. Personen die bis zum 31.12.1954 geboren sind, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Durch das neue Pensionskonto soll alles verständlicher und nachvollziehbarer sein. Durch die Ergänzung des Versicherungsverlaufes hat man keine fehlende Versicherungsmonate mehr und man läuft nicht Gefahr, dass die Pension zu niedrig berechnet wird.

1) Was ist ein Pensionskonto und was bringt die Änderung mit sich?

Das Pensionskonto regelt seit 2005 das Pensionssystem in Österreich für Personen, welche ab 1955 geboren sind. Bei dem Pensionskonto handelt es sich nicht um ein Sparbuch, das heißt die Beiträge werden nicht verzinst, es ist lediglich eine Berechnungsgrundlage für die Pension.
Die Kontoerstgutschrift gibt es für alle Personen die ab 1955 geboren und bis 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben. Statt der bisherigen Berechnungen wird eine Kontogutschrift aus Versicherungsmonaten gebildet und anschließend auf das neue Pensionskonto überführt.
In dem neuen Pensionskonto werden unterschiedliche Rentenrechtsgrundlagen zusammengeführt, das bringt Klarheit und höhere Beitragsleistungen, jedoch haben viele Unternehmer dadurch niedrigere Rentenansprüche.

2) Schritte bis zum Pensionskonto:

Personen die ab 1955 geboren sind und Lücken im Versicherungsverlauf haben, werden automatisch ein Schreiben erhalten. In dem Formular sind die Versicherungslücken zu ergänzen und vollständig ausgefüllt, mit einem beigelegten Rückantwortkuvert zu versenden. Nachdem das Formular überprüft worden ist, erhält man eine Mitteilung zugesandt. Anschließend wird das neue Pensionskonto erstellt und die Höhe der Kontoerstgutschrift wird schriftlich mitgeteilt. Nach dem man die Pensionskontomitteilung erhalten hat ist das Konto auf dem aktuellem Stand und kann jederzeit eingesehen werden.

3) Berechnung des neuen Pensionskontos:

Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird eine jährliche Gutschrift auf das Pensionskonto ermittelt. Diese Gutschrift wird durch 1,78 Prozent der Summe der Beitragsgrundlagen ermittelt. Dabei gibt es eine Höchstgrundlage von 4.440 Euro, wenn diese Grenze jedoch überschritten wird, kann der überschüssige Betrag zurückgezahlt werden. Die Summe aller jährlichen Gutschriften ergibt die Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift entspricht bei Pensionsbeginn eine Jahrespension, dadurch ergibt sich eine Monatspension indem man die Gesamtgutschrift durch 14 teilt.
Beispiel:
Bei einem Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto, ergibt sich ein Jahreseinkommen von 28.000 Euro (2.000 Euro x 14). Daraus lässt sich nun eine Jahresgutschrift von 498,40 Euro berechnen (28.000 Euro x 1.78 Prozent). Bei einer Tätigkeit die über 40 Jahre ausgeübt wurde ergibt das eine Lebens-Gesamtgutschrift von 19.936 Euro (498,40 Euro x 40). Daraus lässt sich eine monatliche Bruttopension von 1.424 Euro berechnen (19.936 Euro : 14).

4) Abfrage des Pensionskonto:

Nach dem Erhalt der Pensionskontomitteilung kann man den Stand des Pensionskontos auf Antrag vom Pensionsversicherungsträger zugeschickt erhalten oder online einsehen. Um den Stand online abfragen zu können benötigt man eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte.
Bei der Abfrage des Pensionskonto kann man folgendes einsehen:
– Beitragsgrundlagen vom letzten Jahr
– angerechnete Beitrage für das laufende Jahr
– Teilgutschriften vom aktuellen Jahr
– Gesamtgutschrift die bis zum Jahresende erworben wird

5) Was wird auf dem Pensionskonto erfasst?

Zum einen werden die eingezahlten Beiträge erfasst, dazu gehören die Beitragsgrundlagensumme für Erwerbstätigkeit, Teilversicherung und freiwilligen Versicherungen. Die Beitragsgrundlagensumme ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension. In den Zeiten der Erwerbstätigkeit gibt es eine Höchstbeitragsgrundlage von 4.530 Euro und eine Geringfügigkeitsgrenze von 395,31 Euro pro Monat.
Ebenso wird die Teilgutschrift erfasst, dabei handelt es sich um die Summe der erworbenen Beitragsgrundlagen von einem Jahr. Die Beitragsgrundlagen werden mit 1,78 Prozent mal genommen und dann auf das Pensionskonto überwiesen.
Auch die Gesamtgutschrift wird auf dem Pensionskonto erfasst. Diese Gesamtgutschrift ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Jahre plus der Teilgutschrift des letzten Jahres. Die Gesamtgutschrift stellt die jährliche Bruttopension dar, dabei sind Abschläge, zum Beispiel durch einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter, beziehungsweise Zuschläge für einen späteren Antritt der Rente, das heißt wenn man länger arbeitet wie das Regelpensionsalter vorgibt.

6) Hohe Beitragsleistungen – Geringe Gutschriften:

Die Beitragsleistungen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Teilgutschrift. Die Teilgutschrift wird aus der Jahressumme der Beitragsgrundlagen und aus dem Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent ermittelt. Die Auszahlungssumme der Beitragsleistungen für ein Jahr ist für die gesamte Pensionsbezugsdauer anzusehen.

7) Zusammenhang zwischen angeführten Gesamtgutschriften und ausgewiesenen Pensionswert:

Bei der Gesamtgutschrift handelt es sich um die Jahrespensionssumme. Der Pensionswert ergibt sich aus den Jahresteilgutschriften. Den monatlichen Pensionswert erhält man wenn man die Gesamtgutschrift durch 14 teilt.

8) Wer ist für das Pensionskonto zuständig?

Der zuständige Pensionsversicherungsträger ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Pensionskonto zuständig. Falls es jedoch Lücken im Pensionskonto gibt, so ist der Versicherungsträger auf die Hilfe des Versicherten angewiesen. Bei diesen Lücken handelt es sich um Zeiten die auch ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine Versicherungszeit in der Pensionversicherung sein können, dazu gehören zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung.

9) Wer profitiert bei der neuen Pensionsberechnung?

Vor allem Arbeitgeber können von dem neuen Gesetz profitieren, da Arbeitgeber noch flexibler agieren können. Neben dem klassischen Beitrag von 2 Prozent des Entgelds sind erfolgsabhängige Beiträge möglich, diese können bis zu 10 Prozent ausmachen. Die Höhe davon ist vom Unternehmenserfolg abhängig. In schwierigen Zeiten redizieren sich die Verpflichtungen des Unternehmens auf den Beitrag von 2 Prozent, dies ist vorallem für Unternehmen ideal, welche vorsichtig kalkulieren. Ebenso entstehen keine Lohnnebenkosten, Lohnesteuer- und Sozialversicherungspflicht für laufende Beiträge.

10) Wer ist Verlierer der neuen Pensionsberechnung?

Durch das neue Pensionsgesetz ist bei vielen Arbeitern die Rente bis auf die Hälfte geschrumpft. Das alte Rentengesetz hätte en Österreichern fast das Doppelte an Rente eingebracht und das bei geringeren Beitragsleistungen. Durch das neue Gesetz gibt es Kürzungen der Rentenansprüche und massive hohe Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenantritt. Da das Rentenantrittsalter in Österreich bei Frauen bei 60 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren liegt, kommt es oft vor das vorzeitig in Rente gegangen wird. Da einige Berufsgruppen körperlich nicht bis zu diesem Alter arbeiten können, somit haben auch viele Arbeiter viele hohe Abschläge an der Rente.

11) Was ist eine Bürgerkarte?

Um das Pensionskonto einsehen zu können benötigt man eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte. Bei einer Bürgerkarte handelt es sich um eine Kombination aus einem amtlichen Ausweis-Dokument und einem digitalen Zertifikat. Durch diese Bürgerkarte können zwei Sicherheitsfragen bei Behördengängen gelöst werden. Der österreichische Bürger kann durch die Verwendung von dieser Bürgerkarte eindeutig und sicher von den Behörden authenfiziert werden. Ebenso kann der Bürger auf elektronischem Weg gegenüber der Behörde eine Willenserklärung abgeben. Diese Funktion ermöglicht es Verfahren elektronisch anzubieten, bei denen eigentlichen eine schriftliche Eingabe notwendig wäre. Die Abfrage des Pensionskonto durch die Bürgerkarte wird aber auch sehr kritisiert, da auch private Finanzberater die Bürgerkarte aktivieren dürfen und somit einen leichteren Zugang zu den staatlichen Pensionsdaten bekommen.

12) Kann man sich eingezahlte Beiträge auszahlen lassen?

Nein, man kann sich die Beiträge nicht auszahlen lassen, da es sich um kein Sparbuch handelt und die eingezahlten Beiträge nicht verzinst werden. Es handelt sich um eine Berechnungsgrundlage für die spätere Pension und diese bleibt umlagefinanziert.

13) Ist der Pensionswert garantiert?

Grundsätzlich ist der Pensionswert garantiert, wenn die Mindestversicherungsdauer vorliegt. Jedoch wird der Pensionswert auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage ermittelt, künftige Änderungen können Auswirkungen auf den Pensionswert haben.

14) Kann man die Gutschriften des Pensionskonto auf jemand anderen übertragen?

Grundsätzlich ist die Übertragung von Gutschriften nicht möglich. Die einzige Möglichkeit Gutschriften aus dem Pensionskonto übertragen zu lassen ist im Rahmen des sogenannten Pensionssplitting möglich. Das Elternteil, welches sich nicht überwiegend um die Kindererziehung kümmert und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, welches sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, welche bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes getroffen werden kann.

Das waren also die häufigsten Fragen zum Thema Pensionskonto Neu und somit auch eine kleine Zusammenfassung aller wesentlichen Punkte. Falls Sie genauere Details bzw. Informationen benötigen, können Sie gerne unsere vorhergehenden Blogbeiträge lesen.

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